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   StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172   

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StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172 (https://dejure.org/1994,6114)
StGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.1994 - P.St. 1172 (https://dejure.org/1994,6114)
StGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 1994 - P.St. 1172 (https://dejure.org/1994,6114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 678
  • StAnz. 1994, 1331
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Die Rechtskraft der früheren Normenkontrollentscheidung zum HPVG - P.St. 1023 - steht einem Normenkontrollantrag nicht entgegen, der die in dem damaligen Verfahren noch nicht geprüfte Anwendbarkeit der gleichen Normen auf Maßnahmen der Rechnungsprüfung zum Gegenstand hat.

    Der Zulässigkeit stehe nämlich das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 (P.St. 1023, StAnz. 1986, S. 1089 = PersV 1986, S. 227 = GVBl. 1986 I S. 207) entgegen.

    Zwar sei in der Entscheidung P.St. 1023 Art. 144 HV als Prüfungsmaßstab nicht genutzt worden.

    Er gehört nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StGHG zum Kreis der Antragsberechtigten (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, a.a.O.).

    Die Anschließung ist auch mit einem dem Antrag des Antragstellers entgegengesetzten Ziel und dem Begehren auf Feststellung der Gültigkeit einer Norm zulässig (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, a.a.O. m.w.N.).

    Die Anträge sind nicht fristgebunden (vgl. StGH, Urteil vom 30.04.1986 - P.St. 1023 -, a.a.O.), so daß es nicht darauf ankommt, daß die zur Überprüfung gestellten Bestimmungen teilweise nicht erst durch die Novelle vom 25. Februar 1992 eingeführt oder verändert wurden, sondern schon in früheren Fassungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes enthalten waren.

    Der Zulässigkeit der Anträge steht die Rechts- und Gesetzeskraft des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 - P.St. 1023 -, mit dem über die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Hessischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 6. März 1985 entschieden worden ist, nicht entgegen.

    Soweit der Landesanwalt § 72 Abs. 3 HPVG zur Überprüfung stellt, steht dem die Rechts- und Gesetzeskraft der genannten früheren Entscheidung des Staatsgerichtshofs schon deshalb nicht entgegen, weil der gleichlautende § 60 c Abs. 3 HPVG 1985 im Verfahren P.St. 1023 überhaupt nicht überprüft wurde.

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88

    Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Insbesondere nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 (ZBR 1990, S. 52) zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg werde aber in bestimmten Prüfungsfällen von den zu prüfenden Dienststellen ein Beteiligungsverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz für notwendig gehalten.

    Eine höchstrichterliche Entscheidung, in der das Verhältnis zwischen entsprechenden haushaltsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Normen im Sinne einer Anwendbarkeit des Personalvertretungsrechts auf Maßnahmen der Rechnungsprüfung beurteilt worden ist, ist auch erst mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 (ZBR 1990, S. 52) ergangen, in dem in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.1988, NZA 1988, S. 621) ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der geprüften Behörde jedenfalls dann bejaht wird, wenn der Rechnungshof bei seinen Erhebungen Personalfragebogen verwendet.

    Auch muß mit der Anwendung der genannten personalvertretungsrechtlichen Norm auf Prüfungsentscheidungen des Rechnungshofs bei Zugrundelegung der Rechtsprechung, derzufolge Prüfungsmaßnahmen der Rechnungshöfe der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung nicht entzogen sind (vgl. BVerwG, ZBR 1990, S. 52; ebenso Hess. VGH, HessVGRspr. 1991, S. 70 [71 f.]), durchaus gerechnet werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anwendung der entsprechenden Vorschrift des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg auf einen im Rahmen der Rechnungsprüfung vom Rechnungshof entworfenen und auf dessen Bitte hin von der Dienststelle an die Beschäftigten verteilten Personalfragebogen damit begründet, daß die Verteilung des Personalfragebogens der Dienststelle zuzurechnen sei, die alleiniger Adressat des Auskunftsbegehrens des Rechnungshofs sei und dieses Auskunftsersuchen in eigener Verantwortung umzusetzen habe (BVerwG, ZBR 1990, S. 52).

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs wird durch eine Mitbestimmungspflichtigkeit des Inhalts von Personalfragebogen nicht in verfassungswidriger Weise erschwert (so offenbar auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.12.1987, ZBR 1989, S. 154, in der dem Beschluß des BVerwG vom 02.08.1989, ZBR 1990, S. 52, vorausgegangenen Entscheidung, in der die Mitbestimmungspflichtigkeit des Inhalts von Personalfragebogen, die der Rechnungshof Baden-Württemberg zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einsetzen wollte, trotz der Gewährleistung der Rechnungsprüfung in Art. 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg angenommen wurde).

    Diese Auffassung wird im Schrifttum geteilt (vgl. Heuer, a.a.O., § 95 BHO Rdnrn. 1 f. in kritischer Auseinandersetzung mit BVerwG, ZBR 1990, S. 52, wo die Dienststelle als alleiniger Adressat des - in diesem Zusammenhang allerdings möglicherweise allein auf den konkret im Streit befindlichen Personalfragebogen bezogenen - Auskunftsbegehrens des Rechnungshofs bezeichnet worden ist).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Diese Verfahrensweise des Staatsgerichtshofs stimmt mit der des Bundesverfassungsgerichts überein (vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951, BVerfGE 1, 14 [41]; Urteil vom 05.03.1958, BVerfGE 7, 305 [311]; Beschluß vom 25.06.1974, BVerfGE 37, 363 [397]).

    Das Bundesverfassungsgericht hält sich im Hinblick auf § 78 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - für verpflichtet, die Gültigkeit eines Gesetzes unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [41], sowie die Bezugnahme auf diese Entscheidung in BVerfGE 7, 305 [311]; 37, 363 [397]).

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Diese Verfahrensweise des Staatsgerichtshofs stimmt mit der des Bundesverfassungsgerichts überein (vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951, BVerfGE 1, 14 [41]; Urteil vom 05.03.1958, BVerfGE 7, 305 [311]; Beschluß vom 25.06.1974, BVerfGE 37, 363 [397]).

    Das Bundesverfassungsgericht hält sich im Hinblick auf § 78 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - für verpflichtet, die Gültigkeit eines Gesetzes unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [41], sowie die Bezugnahme auf diese Entscheidung in BVerfGE 7, 305 [311]; 37, 363 [397]).

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56

    Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Diese Verfahrensweise des Staatsgerichtshofs stimmt mit der des Bundesverfassungsgerichts überein (vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951, BVerfGE 1, 14 [41]; Urteil vom 05.03.1958, BVerfGE 7, 305 [311]; Beschluß vom 25.06.1974, BVerfGE 37, 363 [397]).

    Das Bundesverfassungsgericht hält sich im Hinblick auf § 78 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - für verpflichtet, die Gültigkeit eines Gesetzes unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [41], sowie die Bezugnahme auf diese Entscheidung in BVerfGE 7, 305 [311]; 37, 363 [397]).

  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Da das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 die Anwendbarkeit der Mitbestimmungsnormen auf Prüfungsmaßnahmen des Rechnungshofs nicht zum Gegenstand hatte, ist über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer möglichen Beschränkung dieser Prüfungstätigkeit durch die bisher getroffene Feststellung des Staatsgerichtshofs, in welchem Umfang Mitbestimmungsvorschriften für sich genommen mit der Verfassung vereinbar sind, nicht entschieden worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.12.1967, BVerfGE 22, 387 [405 f.], und 15.01.1985, BVerfGE 69, 92 [103 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Dieser ist nicht auf den Schutz subjektiver Rechte Beteiligter, sondern auf den Schutz der Verfassung gerichtet, deren Vorrang vor anderem Recht durchgesetzt werden soll (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 20.03.1952, BVerfGE 1, 184 [195 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82

    Spenden an kommunale Wählergruppen

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Da das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 die Anwendbarkeit der Mitbestimmungsnormen auf Prüfungsmaßnahmen des Rechnungshofs nicht zum Gegenstand hatte, ist über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer möglichen Beschränkung dieser Prüfungstätigkeit durch die bisher getroffene Feststellung des Staatsgerichtshofs, in welchem Umfang Mitbestimmungsvorschriften für sich genommen mit der Verfassung vereinbar sind, nicht entschieden worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.12.1967, BVerfGE 22, 387 [405 f.], und 15.01.1985, BVerfGE 69, 92 [103 f.]).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141

    Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Der Urteilsausspruch unterscheidet sich insoweit nicht von dem bei begründeten Anträgen auf Feststellung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm (vgl. zuletzt StGH, Urteil vom 22.12.1993 - P.St. 1141 -, StAnz. 1994, S. 285; Gehb, a.a.O., S. 167 m.w.N.).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86

    Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden

    Auszug aus StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172
    Eine höchstrichterliche Entscheidung, in der das Verhältnis zwischen entsprechenden haushaltsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Normen im Sinne einer Anwendbarkeit des Personalvertretungsrechts auf Maßnahmen der Rechnungsprüfung beurteilt worden ist, ist auch erst mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 (ZBR 1990, S. 52) ergangen, in dem in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.1988, NZA 1988, S. 621) ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der geprüften Behörde jedenfalls dann bejaht wird, wenn der Rechnungshof bei seinen Erhebungen Personalfragebogen verwendet.
  • StGH Hessen, 03.12.1969 - P.St. 569

    Formerfordernisse für den Erlaß von Rechtsverordnungen der Landesregierung

  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 798

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Kommunalwahlperiode in Hessen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 15 S 1890/87

    Mitbestimmung bei Personalfragebogen des Rechnungshofes

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    Eine angeblich erforderliche, aber nicht vorhandene Norm scheide indessen als Gegenstand eines abstrakten Normenkontrollverfahrens aus (so unter Verweis auf StGH, Urteil vom 27. April 1994 - P.St. 1172 -, StAnz.

    - StGH, Urteil vom 27.04.1994 - P.St. 1172 -, …

  • OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 3 Ws 239/09

    Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf juristische Personen des Privatrechts im

    Die teilweise vertretene Auffassung, finanzielle Erwägungen könnten eine Ausnahmeregelung nicht begründen (z.B. LG Flensburg, Beschluss vom 02.03.2005, 6 T 1/05, wonach "allgemeine Kostengesichtspunkte" jedenfalls im Bereich des Maßregelvollzuges nicht ausreichen sollen) ist angesichts dessen, dass nach § 7 Abs. 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind und der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung auch die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zum Gegenstand hat (HessStGH Urteil vom 27.04.1994, NVwZ-RR 1994, 678) wenig überzeugend.
  • StGH Hessen, 08.11.2023 - P.St. 2879

    Normenkontrollantrag: HöMS ist formell verfassungsgemäß

    - StGH, Urteil vom 27.04.1994 - P.St. 1172 -, …
  • StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1899

    Ausgaben; außerordentlicher Bedarf; außerordentlicher Haushalt;

    Es genügt das objektive Interesse an der Klarstellung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm (vgl. StGH, Urteil vom 07.04.1976 - P.St. 798 -, StAnz. 1976, S. 815 [818]; Urteil vom 27.04.1994 - P.St. 1172 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 26.01.1995 - P.St. 1171

    Abstrakte Normenkontrolle; Chancengleichheit; Kommunalwahl; Kommunalwahlrecht;

    In seiner neueren Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 27.04.1994 - P.St. 1172 -, StAnz.
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166   

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https://dejure.org/1993,4103
StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166 (https://dejure.org/1993,4103)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22.12.1993 - P.St. 1166 (https://dejure.org/1993,4103)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 (https://dejure.org/1993,4103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StAnz. 1994, 1331
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Die Grundrechtsklage wäre aber jedenfalls deshalb offensichtlich unbegründet, weil keinerlei Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ersichtlich sind (zur Gewährleistung dieses Rechts durch die Hessische Verfassung vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. S. 2173).

    Sie sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich zu erwähnen und zu bescheiden (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 12.01.1993 - VerfGH 55/92

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft trotz schwerer und unheilbarer Krankheit

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist - ohne Einschränkungen - der Auffassung, die von der Landesverfassung gewährten Grundrechte seien für die rechtsprechende Gewalt des Landes Berlin in den Grenzen der Artikel 142 und 31 GG auch bei Anwendung von Bundesrecht verbindlich (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1992, NJW 1993, S. 513; Beschluss vom 12. Januar 1993, NJW 1993 S. 515).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Erst wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht seine Pflicht, den Vortrag zur Kenntnis zu nehmen, verletzt hat, kann das Verfassungsgericht von einem Verstoß gegen das rechtliche Gehör ausgehen (so BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967, BVerfGE 22, 267, 273 f.).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 1974, BVerfGE 36, 342).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist - ohne Einschränkungen - der Auffassung, die von der Landesverfassung gewährten Grundrechte seien für die rechtsprechende Gewalt des Landes Berlin in den Grenzen der Artikel 142 und 31 GG auch bei Anwendung von Bundesrecht verbindlich (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 1992, NJW 1993, S. 513; Beschluss vom 12. Januar 1993, NJW 1993 S. 515).
  • StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung könnte der Staatsgerichtshof danach grundsätzlich verpflichtet sein, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 3 GG dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. StGH, Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1661).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Grundsätzlich gehört nämlich zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, dass er einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert (vgl. StGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1160 -, StAnz. S. 1871), aus dem sich - ohne dass es der Hinzuziehung von Akten bedarf - nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1968, BVerfGE 24, 203, 213).
  • StGH Hessen, 22.01.1992 - P.St. 1127

    Unzulässige Grundrechtsklage wegen Versäumung der Ausschlußfrist nach StGHG HE §

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    126 HV, den der Antragsteller ergänzend benennt, enthält kein Grundrecht; seine Verletzung kann daher auch nicht im Wege der Grundrechtsklage geltend gemacht werden (StGH, Beschluss vom 22. Januar 1992 - P.St. 1127 -).
  • StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155

    Aufgaben des StGH - Subsidiarität der Grundrechtsklage

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 des Grundgesetzes - GG - nicht befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu überprüfen (vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1155 -, StAnz. S. 1814).
  • StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1160

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Darlegung der behaupteten

    Auszug aus StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166
    Grundsätzlich gehört nämlich zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, dass er einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert (vgl. StGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1160 -, StAnz. S. 1871), aus dem sich - ohne dass es der Hinzuziehung von Akten bedarf - nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 1968, BVerfGE 24, 203, 213).
  • VerfGH Bayern, 18.05.1973 - 31-VI-72
  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. 1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).

    Zuletzt hat er in seinem Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - festgestellt, daß er sich als Landesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt halte, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - und vom 13.07.1994 - P.St. 1197).

  • StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1181

    Amtspflichtverletzung; Beförderung; Bundesrecht; Divergenzvorlage;

    Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 GG nicht für befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (vgl. zuletzt Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738).

    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29.01.1974, BVerfGE 36, 342; StGH, Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 13.01.1999 - P.St. 1320

    Darlegungserfordernis; Darlegungslast; Darlegungspflicht; Substantiierung;

    Die substantiierte Schilderung des Lebenssachverhalts verlangt dabei vom Grundrechtskläger, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 - StAnz. 1996, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. S. 2299).
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1180

    Darlegungspflicht; Darlegungsanforderungen; Darlegungslast; Substantiierung;

    1994, S. 1488; Beschluß vom 04.06.1969 - P.St. 560 - Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -, …
  • StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360

    Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Einstweilige Anordnung;

    Die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts fordert dabei vom Antragsteller, der sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, einen aus sich heraus - ohne Hinzuziehung von Akten und ohne Stellungnahmen anderer Verfahrensbeteiligter - verständlichen Vortrag (StGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994, S. 738; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, StAnz. 1995, S. 413), insbesondere auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidung oder die nachvollziehbare Darlegung ihres Inhalts und des Gegenstandes des Ausgangsverfahrens (StGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - P.St. 1271 -, StAnz. 1997 S. 2299).
  • StGH Hessen, 14.05.1997 - P.St. 1255

    Substantiierung; Darlegungsanforderung; Substantiierungsanforderung;

    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGHG, Beschluss vom 12. Dezember 1993 - P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738 m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1105

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Frist; Strafverfolgung; Prozeßkostenhilfe

    Es gehört zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, daß er die als verletzt gerügten Grundrechte benennt und einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert, aus dem sich nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166).
  • StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208

    Darlegungspflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtliches Gehör; Willkürverbot;

    Deshalb kann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör nur in Betracht kommen, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalles konkret eine Verletzung dieser Verpflichtung ergibt (vgl. StGH, Beschluss vom 12. Dezember 1993 _ P.St. 1166 -, StAnz. 1994 S. 738, m.w.N.; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - P.St. 1191 -, a.a.O.).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197

    Bundesrecht; Divergenzvorlage; Gesetzlicher Richter; Willkür

    Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166 und zuletzt P.St. 1179 und 1181).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1098

    Darlegungspflicht

    Es gehört zur Darlegungspflicht des Grundrechtsklägers, daß er die als verletzt gerügten Grundrechte benennt und einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt schildert, aus dem sich nachvollziehbar der behauptete Grundrechtsverstoß ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166).
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1097

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Prozeßkostenhilfe

  • VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
  • VerfGH Sachsen, 12.12.1996 - 32-IV-96
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